Wir machen weiter – Bürgerinitiative Stadtlengsfeld kämpft weiter für den Wald

Gastbeitrag von Rüdiger Christ

Die Bürgerinitiative gegen das Windkraftgebiet W-4 Stadtlengsfeld (BI) hat zu Beginn des Jahres 2021 zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 18. Dezember 2020 Stellung bezogen. Die BI sieht in der Änderung des Thür. Waldgesetzes, wonach der Bau von Windkraftanlagen im Wald verboten wurde, „einen Erfolg auf Zeit mit vielen Fragezeichen“.

In einer Medieninformation der BI heißt es dazu:

„Mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 18. Dezember 2021, welches ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald vorsieht, wurde das Ziel unserer Arbeit und unserer Petition erreicht.

Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass damit unser Wald nicht gerettet ist. Zum einen ist es die Tatsache, dass die Gesetzesänderung nach 3 Jahren auf den Prüfstand gestellt werden soll.

Schon jetzt sprechen Windkraftlobby und Grüne Politiker davon, das Gesetz schnellstmöglich zu kippen. Zum anderen beunruhigt uns der Zustand unseres Waldes.

Nicht nur der Borkenkäfer hat unserem Wald geschadet, der rabiate Einsatz der Technik bei der Entfernung von Schadholz hat den Wald in ein Schlachtfeld verwandelt.

Als Bürgerinitiative werden wir uns also nicht auf unserem Erfolg ausruhen, sondern weiter für den Schutz und Erhalt unseres Waldes kämpfen.

Wichtige Punkte werden dabei sein:

Einführung einer 1000m Abstandsregel in Thüringen, das heißt der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung soll mindestens 1000m betragen

Absenkung der 1% Regel ( 1% der Landesfläche soll nach dem Willen der Landesregierung mit Windenergieanlagen bebaut werden)
Bürgerbeteiligung bei Planungsvorhaben von Windenergieanlagen
Einsatz für den Bestand des Waldgesetzes über die 3 Jahre hinaus, weitere Zusammenarbeit mit Politikern.
Umdenken in der Nutzung des Waldes bewirken:

Die Diskussion um die gewinnbringende Auslastung des Waldes muss ein Ende haben!

Kalamitätsflächen=Wiederaufforstungsflächen

Kann das Mittel Ipidex zur Borkenkäferbekämpfung wieder eingesetzt werden?
Beteiligung an Pflanzaktionen zur Wiederaufforstung.

Als Bürgerinitiative hoffen wir weiterhin auf die breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Der Schutz und Erhalt unseres Waldes geht uns alle an. Der Wald braucht uns – Wir brauchen den Wald!“, heißt es abschließend in der Medienmitteilung der BI.

Ralf Adam und Rolf Kallert (Foto: BI)

Kritiker aus den Reihen der Opposition des Thüringer Landtages sehen in den Schlussbestimmungen des Gesetzes (§ 67), dass bis zum 31. Dezember 2023 eine Evaluierung des Windkraftverbots durchgeführt werden soll, einen großen Haken.

Das bedeutet, es wird dann überprüft, ob die Ausbauziele für die sogenannten „Erneuerbare Energien“ in Thüringen mit dem Windkraftverbot eingehalten werden können.

Nach der geplanten Landtagswahl im September, könnte eine neue Landesregierung mit grüner Beteiligung das Verbot von Windkraftanlagen im Wald wieder kippen.